#26 DSGVO

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EU DSGVO zum Stichtag 25. / 28. Mai
Datenschutzgrundverordnung eher Fluch oder Segen...

Mehr Probleme als Lösungen? Was hat es gebracht, außer Frust und Stress?  Die Abmahnwelle rollt. Abmahnvereine und Abmahnanwälte reiben sich die Hände, während sich die politischen Parteien mit der „Soforthilfe“ für missbräuchliche Abmahnungen Zeit lassen. Ist das so im Sinne des Erfinders.

Alle warten, warten auf Musterklagen, um die bestehende Gesetzgebung zu bestätigen oder zum Wanken zu bringen. In der Zwischenzeit werden Internetshops reihenweise geschlossen, kleinst- klein und mittelständische Betriebe abgemahnt und zur Aufgabe deren Geschäfte gezwungen. Datenschutz? Ja klar! Aber bitte mit Wahrung der Verhältnismäßigkeit!


Auch wenn von Datenschützern vorgebracht wird, dass der 25./28.Mai nur der Stichtag sei, aber die Datenschutzgrundverordnung eigentlich bereits seit 2 Jahren anzuwenden gewesen sei. Wer also 2 Jahre untätig war, hat es selber zu verschulden und möge doch jetzt keine Panik verbreiten. Ein hartes Durchgreifen durch die Datenschutzbehörden sei nicht zu vernehmen.

Nun, wenn es um große Dienstleister geht, mag dieses wohl stimmen. Doch was ist mit den zig kleinen Betrieben, welche weder die Zeit hatten sich um den Datenschutz zu kümmern, sich weder einen Datenschutzbeauftragten leisten können, noch im Stande sind eine Dokumentation zu führen? Sollen all diese vom Markt verschwinden? Wenn sie auch nur 2 oder 3 Abmahnungen erhalten, ist dieses existenzgefährdend. Daran denkt unsere Politik leider nicht.

Was regelt die EU DSGVO?

  • regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten EU WEIT!
  • Soll Datenschutzrecht in das digitale Zeitalter führen
  • Wirft heutige Datenschutzregeln zu großen Teilen über den Haufen
  • Betrifft jedes Unternehmen welches im Internet tätig ist und Daten sammelt

Was sind personenbezogene Daten?

  • Name
  • Adresse
  • Email
  • Telefonnummer
  • Geburtstag
  • Kontodaten
  • KFZ Kennzeichen
  • Stadtortdaten
  • IP Adressen
  • Cookies

Neue Grundsätze für Unternehmer:

  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Datensparsamkeit
  • Zweckbindung
  • Datenrichtigkeit
  • Datensicherheit (Artikel 32 DSGVO)
  • Recht auf vergessen werden

Übersicht der Neuregelungen:

  1. Führung eines Verzeichnisses
  2. Dokumentationspflicht
  3. Einwilligungserklärungen
  4. Erweiterte Vorgaben für Datenschutzerklärungen
  5. Pflicht zur Datenportabilität
  6. Recht auf Vergessenwerden
  7. Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung

Soll es uns wirklich nun leichter fallen mit Daten umzugehen und ist das EU Einheitlich?
Wir haben da so unsere Bedenken und Zweifel.

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